Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine
Dürfen wir Sie beraten? Diese Frage regelt das Steuerberatungsgesetz. Denn Lohnsteuerhilfevereine, wie der Steuerring, haben eine eingeschränkte Befugnis – dadurch wird unsere Steuerhilfe auf bestimmte Leistungen und Personen beschränkt.
Wer kann Mitglied werden?
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis
(§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen.